Rat beschließt gesplittete Grundsteuer-Hebesätze
Der Rat der Stadt Schwelm hat am 13.02.2025 auf Initiative der CDU eine neue Hebesatsatzung für die Grund- und Gewerbesteuer beschlossen. Kern der Änderung ist, dass die Grundsteuer B in Zukunft je nach Nutzungsart mit unterschiedlichen Hebesätzen erhoben wird. Dadurch wird die Grundsteuer gegenüer einem einheitlichen Hebesatz gerechter verteilt. Der Hebesatz für Grundstüke mit überwiegender Wohnnuntzung beträgt demnach jetzt 826 Prozentpunkte, die für andere Nutzung (Gewerbe oder gemischte Nutzung mit mehr als 20% Gewerbeanteil) 1620 Prozent.
Die Grundsteuer ermittelt sich einerseits aus den von der Kommune festgelegten Hebesätzen und andererseits aus den von der Finanzverwaltung ermitteleten Grundsteuermessbeträgen. Diese mussten nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes neu ermittelt werden.
Auch wenn die Hebesätze im Vergleich zu 2024 erhöht wurden, bleibt das Gesamtsteueraufkommen der Grundsteuer in Schwelm konstant, so dass die Anhebung der Hebesätze nicht gleichzusetzen ist mit einer Steuererhöhung. In Einzelfällen kann es allerdings zu erheblichen Mehrbelastungen kommen, was dann daran liegt, dass der Grundsteuermessbetrag (durch das Finanzamt ermittelt) im Vergleich zur Vergangenheit überproportional gestiegen ist.
Die Stadt Schwelm wird jetzt zeitnah die Steuerbescheide versenden und dabei auf eine Hotline-Rufnummer aufmerksam machen, bei der betroffene Steuerschuldner weitere Informationen einholen können.