• Wir müssten uns auf Schadenersatzansprüche der Unternehmen einstellen, an die wir bereits einen Auftrag vergeben haben. Zudem wären bereits geleistete Zahlungen an Planungsbüros etc. unwiederbringlich verloren.
  • Der Prozess über den richtigen Standort für die Verwaltung müsste erneut begonnen werden. Dort würden sich wieder mindestens zwei Meinungen gegenüberstehen: Die FDP mit einem Standort Gustav-Heinemann-Schule und Herr Langhard als Bürgermeisterkandidat der SPD mit einem Standort Moltkestraße. Sollte es dann tatsächlich nach vielen Diskussionen im Stadtrat zu einer mehrheitlichen Beschlussfassung kommen, muss erneut mit einem Bürgerbegehren gerechnet werden, das diesen Beschluss erneut auf den Prüfstand stellt.
  • Sollte die Politik am Ende eine gemeinschaftliche Lösung gefunden haben, muss mit den Planungen für die Gebäude an einem neuen Standort begonnen werden. Es müssen Bebauungspläne geändert, Architekten und Planer ausgesucht, Raumkonzepte entwickelt, Baustandards festgelegt und die Vergabeverfahren durchgeführt werden.
  • Daneben muss in Politik, Verwaltung und Bürgerschaft die Frage diskutiert und gelöst werden, was mit dem Brauereigelände geschehen soll. Am Endewerden auch für diese Fläche Bebauungspläne geändert, Architekten und Planer gesucht und Bauverfahreneingeleitet werden müssen.

Auf der Basis der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren ist davon auszugehen, dass diese Prozesse mindestens noch einmal vier bis fünf Jahre dauern werden, bis dann tatsächlich mit dem Bau eines Gebäudes begonnen werden kann.

Das ist für uns Stillstand. Den lehnen wir ab.

Abschließend noch ein Satz zu der finanziellen Belastung des Haushalts durch den Bau des Verwaltungsgebäudes.

Dieser Weg der Zentralisierung ist ein notwendiger Schritt zur Haushaltskonsolidierung. Bislang liegen uns keinerlei Erkenntnisse vor, dass die jährliche Belastung für den Haushalt und die Steuern höher ausfallen werden, als der Weiterbetrieb der derzeitigen Gebäudemit ihrem riesigen Investitionsstau.

 Zu den Finanzen:

Richtig ist, dass in der mittelfristigen Finanzplanung des Haushalts für das Jahr 2021 ein Hebesatz für die Grundsteuer B von 950 Punkten ausgewiesen ist.

Diesen musste die Kämmerin, wie in den vergangenen sechs Jahren zunächst einmal so aufnehmen, um gegenüber der Aufsichtsbehörde einen ausgeglichenen
Haushalt vorweisen zu können.

Wie aber auch in den vergangenen sechs Jahren ist es – der bislang einmütig erklärte – Wille der Politik diese Hebesätze nicht wirksam werden zu lassen, sondern daran zu arbeiten, dass die derzeit festgelegten Steuersätze stabil bleiben.

In den vergangenen sechs Jahren ist uns das stets gelungen.

Wir wollen daran arbeiten, dass uns das auch in den kommenden Jahren gelingt.

Allein auf diesen Planwert in der derzeitigen Debatte abzustellen, dramatisiert die Sachlage und lässt die vielen Bemühungen der vergangenen sechs Jahre vollkommen außer Acht.

Den gesamten Faktencheck als PDF-Datei gibt es hier.

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