Die CDU Fraktion im Rat der Stadt Schwelm hat folgenden Antrag zur Beratung in den Gremien des Rates gestellt:


Die Verwaltung wird beauftragt,

  • die Eckpunkte und Voraussetzungen für eine Teilnahme am Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ zu prüfen,
  • einen angemessenen Projektplan mit geeigneten Maßnahmen zu entwickeln, die aufgrund der Prüfung für die Stadt Schwelm als geeignet erscheinen,
  • bis zum 15. Oktober 2020 einen entsprechenden Antrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Begründung:

Die CDU Schwelm setzt sich seit Jahren im Rahmen ihrer Stadtentwicklungspolitik für eine Stärkung der Schwelmer Innenstadt als multifunktionalen Ort für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Kultur, Bildung und Freizeit ein. Voraussetzung für eine lebens- und liebenswerte Stadt ist ein vitaler (Einzel-)Handel in der City, der nicht nur eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung garantiert, sondern zusammen mit der heimischen Gastronomie für eine ansprechende Aufenthaltsqualität sorgt.


Dabei ist der Handel bereits seit längerer Zeit im Wandel begriffen und muss sich der zunehmenden Konkurrenz des Online-Geschäfts stellen. Inhabergeführte Geschäfte weichen Filialisierungen, was das Warenangebot in den Innenstädten und Zentren zunehmend austauschbar macht, und Leerstände bei Handel und Gastronomie drohen im Allgemeinen, aber auch bereits vereinzelt in der Schwelmer City. Dabei ist zu befürchten, dass der COVID-19-Lockdown diese Entwicklungen erheblich beschleunigt hat und für (Einzel-)Handel und Gastronomie noch nachhaltige Veränderungen mit sich bringen wird. Dem gilt es - sicherlich unstreitig - entgegen zu steuern und so hat es in gemeinsamer guter Intention bereits diverse politische Vorschläge gegeben, diese Folgen zu vermeiden oder zu lindern.


Mitentscheidend für die Attraktivität einer Stadt bleibt aber nicht nur das Vorhandensein von qualitativ hochwertigen einzelnen Angeboten, sondern erst in der Summe und in Wahrnehmung eines Gesamtbildes lässt sich die Anziehungskraft und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit einer Stadt ableiten. Da hat Schwelm mit seiner belebten Fußgängerzone bereits seit Jahrzehnten viel zu bieten und zusammen mit den Neubauprojekten Kulturhaus und Rathaus wird aktuell das Gesicht der Stadt aufgefrischt und vitalisiert.


Gleichwohl besteht die Gefahr, dass diese Attraktivität durch - auch Corona bedingte - Einbrüche nachlassen könnte. Dem gilt es entgegen zu wirken und insoweit als Stadt Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit zu beweisen. Um dies gerade in schwierigen Zeiten zu ermöglichen, hat die Landesregierung ein Programm „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ aufgelegt, mit dem die Stadtzentren Nordrhein-Westfalens fit für die Zukunft gemacht werden sollen. Dabei geht es nicht um Investitionen, sondern um Interventionen, mit denen die Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt werden soll und Zeit gewonnen wird, neue Lösungen zu entwickeln. Das Programm ermöglicht neue Wege in der Unterstützung der Städte und Gemeinden, erlaubt es diesen doch ein aktives Handeln für die eigene Innenstadt.


Die Fördergegenstände im „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ beziehen sich dabei auf folgende Handlungsfelder:

  •  Verfügungsfonds Anmietung

Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Städte und Gemeinden zur Etablierung neuer Nutzungen im Rahmen eines Verfügungsfonds soll dem entgegenwirken.

  • Unterstützungspaket „Einzelhandelsgroßimmobilien“

Die aktuell von Filialschließungen betroffenen Städte und Gemeinden sollen gestärkt werden, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren zu können.

  • Zwischenerwerb von Einzelhandelsimmobilien

Den Städten und Gemeinden soll ein Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht werden, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen. Perspektivisch können neue Formate und Konzepte durch Zwischennutzung erprobt werden. Mittelfristig soll der Zwischenerwerb zu einer Reprivatisierung mit Umnutzung, einer dauerhaften Weitervermietung oder zum Abriss der Immobilie führen.

  • Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds

In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob eine Verkleinerung von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier sollen Beratungs- und Planungsunterstützung helfen, den Boden für ein Zentrenmanagement und den Aufbau eines Verfügungsfonds nach Förderrichtlinien „Stadterneuerung
2008“ zu bereiten.

Auch wenn nicht alle Aspekte für die Situation in der Stadt Schwelm Gültigkeit haben werden, so ist die CDU Schwelm


- erst recht nach den Hinweisen des Staatsekretärs Dr. Jan Heinisch bei der Grundsteinlegung
für das Kulturhaus am heutigen Tage -


doch der Ansicht, dass es sich für die Stadt in Bezug auf die Stichpunkte „Entwicklung Schwelmgalerie, Brauereigasse, Kesselhaus, Anbindung und Entwicklung Neumarkt, Nostalgiezone, Altmarkt, Altstadt" sehr wohl lohnen kann, dieses Förderprogramm näher zu prüfen und sich insbesondere im Hinblick auf den Zwischenerwerb von Einzelhandelsimmobilien und die Etablierung eines Zentrenmanagements daran zu beteiligen.

 

Den Antrag als PDF-Datei finden Sie hier.

Kontakt

So erreichen Sie uns:

ratsfraktion (at) cdu-schwelm.de

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